Die Verordnung (EU) Nr. 511/2014 des Europäischen Parlaments über die Maßnahmen für die Nutzer zur Einhaltung der Vorschriften des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile – kurz Nagoya-Protokoll – ist im Oktober 2014 in Kraft getreten.
Die Umsetzung des Protokolls stellt Forschende weltweit vor große Herausforderungen, die die Durchführung einzelner Forschungsprojekte mit biologischem Material aus dem Ausland erschweren können. So müssen die Forschenden beispielsweise spezifische Genehmigungen für den Zugang und die Nutzung von biologischen Materialien einholen, die sie in ihren Forschungsarbeiten einsetzen wollen. Jedes Land hat dabei spezifische Vorgehensweisen, Regularien und Zuständigkeiten, die mit einem hohen bürokratischen Aufwand einhergehen.
Ziel des Projekts GNP HuB ist es, Forschenden durch strukturierte Informationsangebote zu helfen, ihre Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung des Nagoya-Protokolls ergeben, besser zu verstehen.