Statement der DGHM zur Etablierung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)
Im BIPAM soll die öffentliche Gesundheitsforschung, die Vernetzung der öffentlichen Gesundheitsdienste (ÖGD) und die Gesundheitskommunikation gebündelt werden.
Dafür sollen die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) sowie Teile
des RKI im BIPAM aufgehen und substantielle zusätzliche Mittel eingesetzt werden.
Diese strukturellen Änderungen unterstützen wir grundsätzlich.Dabei halten wir insbesondere die geplanten zusätzlichen Mittel für eine substantielle und ernsthafte
Stärkung des öffentlichen Gesundheitswesens für unabdingbar.
Das für die Überwachung und Bekämpfung von Infektionserkrankungen exzellent
aufgestellte Robert Koch Institut (RKI) und seine vielfältigen Verbindungen in die
öffentlich finanzierte Gesundheitsforschung (z.B. an Universitäten und Leibniz
Instituten) dürfen durch die Etablierung des BIPAM nicht geschädigt werden. Wir
erwarten im Gegenteil, dass die öffentliche Gesundheitsvorsorge und
Bevölkerungsmedizin durch die neu aufgestellten RKI und BIPAM gestärkt werden.
Wir halten es in diesem Zusammenhang für zentral, dass RKI und BIPAM durch
intensive, strukturierte und strukturelle Interaktionen und vielfältige inhaltliche
Vernetzungen ihre Aufgaben in der öffentlichen Gesundheitsvorsorge komplementär
und synergistisch wahrnehmen.
Insbesondere der Gefahr, dass z.B. in der Methodenkompetenz ökonomisch und
inhaltlich ineffiziente Doppelstrukturen in RKI und BIPAM aufgebaut werden, muss
bereits frühzeitig und grundsätzlich entgegengewirkt werden.
Als wichtigste zu erfüllende Punkte für den Erfolg des BIPAM halten wir eine
bundesweite und qualitätskontrollierte Erhebung von Krankheits- und
Bevölkerungsdaten. Dafür bedarf es einer fundierten wissenschaftlichen Arbeitsweise
in einem herausragend ausgestatteten Bereich für Data Science und einer
evidenzbasierten und unabhängigen Kommunikation.
Am Ende möchten wir deutlich zu machen, dass in vielen Fällen sogenannte nichtübertragbare
und übertragbare Erkrankungen nicht zu trennen sind. Ein prominentes
Beispiel stellen post-akute infektiöse Syndrome (PAIS) nach bakteriellen und viralen
Infektionen dar. Deren Existenz ist seit langem bekannt und ihre hohe Krankheitslast
und ökonomische Bedeutung ist durch die Post- und Long Covid Syndrome wieder
besonders sichtbar geworden. Eine funktionierende Verknüpfung der Kompetenzen
des RKI und des zukünftigen BIPAM wäre für die Erkennung und Prävention solcher
Syndrome besonders zielführend.