Das IQTIG ist das zentrale Institut für die gesetzlich verankerte Qualitätssicherung im Gesundheitswesen in Deutschland. Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G‐BA) entwickelt das IQTiG Qualitätssicherungsverfahren und beteiligt sich an deren Durchführung.
Auf Basis des § 26 Teil 1 der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) startet das IQTIG ab dem 1. April 2025 ein Ausschreibungsverfahren zur Besetzung verfahrensspe-zifischer Expertengremien. Für die zweite Amtsperiode 2026 bis 2029 werden ärztliche Expertinnen und Ex-perten aus den jeweils beteiligten Versorgungsbereichen, Expertinnen und Experten aus der Krankenpflege, Vertreterinnen und Vertreter für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch Kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen (§ 140f Absatz 1 und 2 SGB V) gesucht. Dabei handelt es sich um folgende Expertengremien:
Verfahren 1: Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI)
Verfahren 2: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI)
Verfahren 3: Cholezystektomie (QS CHE)
Verfahren 7: Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
Verfahren 8: Ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
Verfahren 9: Mammachirurgie (QS MC)
Verfahren 10: Gynäkologische Operationen (QS GYN-OP)
Verfahren 11: Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
Verfahren 12: Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HSMDEF)
Verfahren 13: Perinatalmedizin (QS PM)
Verfahren 14-15: Hüftgelenkversorgung (QS HGV) und Knieendoprothesenversorgung (QS KEP)
Datenvalidierung der von den Krankenkassen übermittelten Sozialdaten (DV-SozDat)
Das Auswahlverfahren erfolgt kriteriengebunden und schließt die Überprüfung von potenziellen Interessens-konflikten ein.
Registrierung und weitere Informationen finden Sie unter: https://iqtig.org/aktuelles/aufrufe-zur-beteiligung/expertinnen-und-experten/